Ausnahmegenehmigung für das Tauchen am Teufelstisch




Um am Teufelstisch tauchen zu dürfen (es besteht ein generelles Tauchverbot), benötigt man eine Ausnahmegenehmigung.

Diese Ausnahmegenehmigung kann beim Landratsamt Konstanz, Dezernat Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Postfach 101238, 78412 Konstanz, beantragt werden. Der Antragsteller muß folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nach gründlicher Prüfung der Unterlagen durch die Waserschutzpolizei Friedrichshafen wird dann eine auf 2 Kalenderjahre befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Verwaltungsgebühr beträgt momentan 100.- Euro.
An die Ausnahmegenehmigung sind die folgenden Bedingungen gebunden:

Die Ausrüstung muß folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Folgende Bedingungen sind an den Tauchgang gebunden:




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