Ausnahmegenehmigung für das Tauchen am Teufelstisch
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Um am Teufelstisch tauchen zu dürfen (es besteht ein generelles
Tauchverbot), benötigt man eine Ausnahmegenehmigung.
Diese Ausnahmegenehmigung kann beim Landratsamt Konstanz, Dezernat Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Postfach 101238, 78412 Konstanz, beantragt
werden. Der Antragsteller muß folgende Voraussetzungen erfüllen:
Kopie des Personalausweises
Gültiges tauchärztliches Zeugnis
Nachweis über die Tauchausbildung, mindestens CMAS**
Mindestens 40 Tauchgänge in den letzten 12 Monaten
Davon mindestens 10 Tauchgänge im Bodensee tiefer als 20 Meter
Nach gründlicher Prüfung der Unterlagen durch die Waserschutzpolizei Friedrichshafen wird dann eine
auf 2 Kalenderjahre befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Verwaltungsgebühr beträgt momentan 100.- Euro.
An die Ausnahmegenehmigung sind die folgenden Bedingungen gebunden:
Die Ausrüstung muß folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Komplette ABC-Ausrüstung
Rettungs-Tarierweste
Tauchermesser
Uhr
Kompaß
Tiefenmesser
Austauchtabelle
Bleigurt mit Schnellabwurf
Halogenscheinwerfer mit einer Mindestbrenndauer von 45 Minuten
Presslufttauchgerät mit 2 unabhängigen Lungenautomaten an getrennten
Ersten Stufen und Finnimeter
Folgende Bedingungen sind an den Tauchgang gebunden:
Man darf nur zu Zweit tauchen
Das Tauchen ist nur unter Verwendung einer Buddy-Line gestattet
Die maximale Tiefe darf 40 Meter nicht überschreiten
Direkt vor dem Tauchgang muß die Wasserschutzpolizei Überlingen über
den Tauchgang informiert werden. Nach dem Tauchgang muß man sich bei der Wasserschutzpolizei zurükmelden
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