Gerichtsurteile
An dieser Stelle möchte ich mich bei W. Heyes bedanken, der
mir die Urteile zur Verfügung gestellt hat und der der mit
dem Fall betreute Rechtsanwalt war.
Ebenso ergeht ein Dank an J.-P. Pleschka, der Stellvertretend das
Verfahren geführt hat, sowie an den Badischen Tauchsportverband e. V.
(BTSV e.V.), welcher den Prozess finanziert hat.
Die Urteile wurden möglichst 1:1 übertragen, das bedeutet, daß
auch die Tippfehler der Orginale mit übernommen wurden.
Es liefen parallel zwei Prozesse, der eine richtete sich gegen die Ausdehnung
der Tauchverbotszone von 300m auf 500m östlich und südöstlich
des Seezeichen 22 (vgl. Öffentliche Bekanntmachung).
Der zweite Prozess richtete sich gegen die Pflicht, eine Body-Line zu verwenden.
1996 fanden die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg statt, 1997
gab es dann eine Revisionsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-
Württemberg in Mannheim.
Prozess gegen die Ausdehnung der Tauchverbotszone
Prozess gegen die Pflicht, eine Body-Line zu verwenden
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